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Wartezeit für Spätaussiedler verkürzt

Bundestag beschließt Gesetzesänderung

Spätaussiedler und ihre Angehörigen werden künftig schneller in Deutschland aufgenommen als bisher. Auf diese Änderungen im Bundesvertriebenengesetz einigte sich am 14. Mai der Deutsche Bundestag.

Berlin, im Mai 2009 – Nur noch zwei bis drei Wochen wird das so genannte Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedler und ihre Angehörigen dauern. Derzeit müssen die Betroffenen zwei bis drei Monate auf den Aufnahmebescheid warten. Die Verkürzung der Wartezeit hat der Deutsche Bundestag am 14. Mai mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD beschlossen, unterstützt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundestagsfraktionen FDP und Die Linke enthielten sich der Stimme, teilte der Bundestag mit. Die Abgeordneten stimmten einem leicht veränderten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes zu, den die Bundesregierung vorgelegt hatte.

Verändert wurde auch der Umgang mit so genannten Altbescheiden zur Aufnahme von Spätaussiedlern: sie gelten nun unbefristet. Deutschstämmige und ihre Angehörigen, die bereits seit langem einen Aufnahmebescheid besitzen, können sich also Zeit lassen mit der Ausreise.

Neu geregelt wurde zudem der Zugang zu Integrationskursen. Sie stehen jetzt nicht nur Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen offen, sondern können auch kostenlos von weiteren Familienangehörigen wahrgenommen werden. „Damit soll die Integration unter Wahrung der Familieneinheit erleichtert werden“, heißt es in der Begründung.

 
Links zum Thema
- Bundesvertriebenengesetz (pdf)

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