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Stuttgart, im März 2008 - Wie das Innenministerium in Stuttgart mitteilt, wird der Preis in erster Linie russlanddeutschen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk dieses Kulturgut repräsentiert. Der Preis kann auch Personen verliehen werden, die der deutschen Kultur in Russland verbunden sind und deren Werk entweder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder der Verständigung zwischen Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten dient.
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Kulturschaffende vorgesehen, die am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen. Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.
Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Es werden nur Arbeiten angenommen, die bereits veröffentlicht, aufgeführt, gedruckt oder gesendet wurden. Als Nachweis können beispielsweise Texte, Fotos, Rezensionen, Kritiken sowie Datenträger mit entsprechenden Aufzeichnungen und Mitschnitten eingesandt werden. Diese Nachweise und die weiteren Unterlagen, die zur Bewertung der Bewerbungen erforderlichen sind (Verzeichnis der Arbeiten/Werke mit Nachweisen, Begründungen, tabellarischer Lebenslauf und gegebenenfalls sachkundige Empfehlungen) werden in siebenfacher Fertigung erbeten.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und mit dem Vermerk „Russlanddeutscher Kulturpreis 2008“ bis 31. Mai 2008 beim
Haus der Heimat
des Landes Baden-Württemberg
Schlossstraße 92
70176 Stuttgart
einzureichen. Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Tel. 0711/66951-14) zur Verfügung. (Quelle: Innenministerium Baden Württemberg)